Die Restaurierung eines Oldtimers ist nicht nur ein äußerst werterhaltendes Mittel, sie versucht auch den Originalzustand des Fahzeugs wiederherzustellen. Ab dem 1. April 2011 bietet der ADAC für alle Oldtimer-Fans, welche ihr Fahrzeug restaurieren (lassen) wollen, eine Restaurierungsversicherung an. So soll die Police der ADAC-Autoversicherungs AG Schutz während der Wiederherstellung – unabhängig davon, ob das Fahrzeug stillgelegt oder zugelassen ist. Auch wer seinen Oldtimer selbst restauriert, minimiert damit das Risiko, dass im Schadensfall alles verloren ist.
Im Falle eines Falles sind alle Teile des Oldtimers gegen Brand und Diebstahl versichert. Abmontierte Teile werden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Passiert während des Transportes zum Sattler, Lackierer oder Restaurator etwas mit dem Schmuckstück ist man ebenfalls auf der sichereren Seite.
Der Restaurierungsvertrag kann für PKW´s und Motorräder abgeschlossen werden, die älter als 30 Jahre sind und auf Basis des Originalzustandes wiederhergestellt werden. Auch müssen die Oldtimer, egal ob auf zwei oder vier Rädern, in einer abgeschlossenen Halle oder einer Garage des Versicherungsnehmers stehen. Die Restaurierung des Oldtimers muss privat, also nicht in einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt werden. Wird die Restaurierung, der Vertrag kann für eine Dauer von maximal 24 Monaten abgeschlossen werden, vorzeit erfolgreich beendet, wird die nicht benötigte Prämie vom ADAC zurückerstattet.
Infoquelle: adac.de